Medizinische Leistungen

Sie haben vom Arzt eine Verordnung bekommen und brauchen Hilfe, die Sie daheim in Anspruch nehmen möchten? Sie werden vom Krankenhaus entlassen und benötigen zu Hause weitere medizinische Unterstützung?

Unsere fachlich geschulten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen Ihnen, auch bei Krankheit weiter daheim zu leben. Wir haben ein gutes Netzwerk geschaffen und können so in enger Kooperation mit Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus Ihre Versorgung organisieren und setzen uns bei Bedarf auch mit Ihrem Sanitätshaus oder Ihrer Apotheke in Verbindung. Wir übernehmen die komplette Organisation vom Besorgen der ärztlichen Verordnung bis hin zum Bewilligungsverfahren mit der Krankenkasse.

In der Regel werden die für die anfallenden Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Im Ausnahmefall kann es vorkommen, dass eine ärztlich verordnete Maßnahme von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise genehmigt wird. In diesem Fall sind wir leider gezwungen, Ihnen diese Leistungen Privat in Rechnung zu stellen.

Anspruch

  • Jede Person, mit einer vom Arzt ausgestellten Verordnung
  • Eine Einstufung in eine Pflegestufe ist nicht erforderlich

Voraussetzungen

  • Behandlungspflege bezeichnet medizinische Maßnahmen, die Ihnen Ihr Hausarzt verordnet hat.
  • Die Maßnahme muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden

Leistungen

  • Richten von Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Blutzuckermessen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbandswechsel
  • und vieles mehr

Unser Tipp!

Sie haben eine Rechnung von uns bekommen, weil die Krankenkasse eine Leistung nicht bewilligt hat? Reichen Sie diese Rechnung nochmals selbst bei der Krankenkasse ein, unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Leistung dann doch noch rückwirkend genehmigt wurde.


Gerne beraten wir Sie persönlich. Sprechen Sie uns an!


Download

Infoblatt zum Thema Medizinische Behandlungspflege

infoblatt_medizinische_leistungen.pdf (416 kB)